Ein getuntes Auto hat bei der Hauptuntersuchung keinen Nachteil, solange jede Änderung legal nachgewiesen, eingetragen und technisch in Ordnung ist. Die meisten Beanstandungen entstehen nicht durch das Tuning an sich, sondern durch fehlende Papiere, nachträglich veränderte Einstellungen oder Verschleiß an stark beanspruchten Teilen. Dieser Beitrag zeigt, worauf Prüfer bei veränderten Fahrzeugen besonders achten und wie Sie sich gezielt vorbereiten. Die Grundlagen zu ABE, Teilegutachten und Abnahme finden Sie im Bereich TÜV und Eintragung.
Was bei der HU geprüft wird
Bei der Hauptuntersuchung stellt der Sachverständige fest, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und den Vorschriften entspricht. Zur Prüfung gehören unter anderem Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen und Räder, Karosserie, Sicht und Umweltverträglichkeit einschließlich der Abgasuntersuchung. Maßstab ist der genehmigte Zustand: Was in den Fahrzeugpapieren steht oder durch einen mitgeführten Nachweis abgedeckt ist, gilt als zulässig.
Bei einem Serienfahrzeug ist dieser Abgleich einfach. Bei einem getunten Auto muss der Prüfer jede Abweichung einer Genehmigung zuordnen können. Fehlt sie, bewertet er die Änderung als Mangel, auch wenn das Teil selbst hochwertig und gut verbaut ist.
Die Mängelklassen kurz erklärt
Das Ergebnis einer HU wird in Mängelklassen eingeteilt. Für die Planung ist wichtig, was die jeweilige Einstufung praktisch bedeutet:
| Einstufung | Bedeutung | Folge |
|---|---|---|
| ohne Mängel | alles in Ordnung | Plakette |
| geringe Mängel | kein Einfluss auf die Verkehrssicherheit | Plakette, Mangel zeitnah beheben |
| erhebliche Mängel | Verkehrssicherheit oder Umwelt beeinträchtigt | keine Plakette, Nachprüfung innerhalb eines Monats |
| gefährliche Mängel | unmittelbare Gefahr möglich | keine Plakette, Fahrzeug nur eingeschränkt bewegen |
| verkehrsunsicher | Fahrzeug darf nicht weiterfahren | Plakette wird entfernt |
Nicht eingetragene, eintragungspflichtige Änderungen landen typischerweise mindestens bei den erheblichen Mängeln. Dann ist ein zweiter Termin fällig, und bis dahin muss der Mangel behoben sein.
Die häufigsten Mängel bei getunten Autos
Fahrwerk und Tieferlegung
Nach einer Tieferlegung prüft der Sachverständige, ob die Räder bei vollem Lenkeinschlag und beim Einfedern frei laufen und ob das Fahrzeug im eingetragenen Höhenbereich steht. Schleifspuren an Radhausschalen, Federbeinen oder Kotflügelkanten sind ein klassischer Befund. Bei Gewindefahrwerken kommt es vor, dass die Höhe nach der Abnahme verstellt wurde. Liegt sie außerhalb der Eintragung, entspricht das Auto nicht mehr dem genehmigten Zustand. Welche Prüfpunkte dabei gelten, erklärt der Beitrag Tieferlegen: Wie tief ist erlaubt?.
Außerdem werden Gummilager, Domlager, Koppelstangen und Stoßdämpfer auf Verschleiß und Undichtigkeit geprüft. Sportliche Lager altern bei hartem Einsatz schneller als Serienteile.
Räder und Reifen
Bei Rädern und Reifen prüft der Sachverständige, ob die Kombination aus Felge, Reifengröße und Einpresstiefe freigegeben ist, ob die Reifen ausreichend abgedeckt sind und ob Geschwindigkeits- und Lastindex passen. Häufige Mängel sind:
- Reifengröße, die weder in den Papieren noch in der Felgenfreigabe steht
- Spurverbreiterungen ohne Eintragung oder mit falschen Schrauben
- Reifen, die über die Karosserie hinausragen
- Schleifspuren durch zu breite Reifen oder zu geringe Einpresstiefe
- abgefahrene oder rissige Reifen, besonders bei wenig genutzten Saisonfahrzeugen
Welche Größen zulässig sind, erklärt der Beitrag Reifenfreigabe prüfen.
Beleuchtung
Eine Tieferlegung verändert den Winkel der Scheinwerfer. Wer danach nicht neu einstellen lässt, blendet den Gegenverkehr oder leuchtet zu kurz. Ebenfalls oft beanstandet werden Leuchtmittel ohne Genehmigung für das konkrete Fahrzeug, getönte oder beklebte Leuchten, nachgerüstete Zusatzleuchten ohne Prüfzeichen und Kennzeichenhalter, die die Kennzeichenbeleuchtung verdecken. Auch eine Kennzeichenleuchte, die nach einem Stoßfängerumbau nicht mehr richtig sitzt, fällt auf.
Abgasanlage
Bei Sportauspuffanlagen prüft der Sachverständige Nachweis, Dichtigkeit, Befestigung und die Lage der Endrohre. Rost an Schweißnähten, lose Halter, ausgebrannte Dämpfereinsätze oder ein entfernter Mittelschalldämpfer werden bemängelt. Klingt eine Anlage deutlich lauter, als es der eingetragene Wert erwarten lässt, kann der Prüfer nachmessen. Mehr dazu steht im Beitrag Sportauspuff: Lautstärke und Eintragung.
Motor, Abgasuntersuchung und Steuergerät
Die Abgasuntersuchung ist Teil der HU. Bei modernen Fahrzeugen wird das Steuergerät ausgelesen, je nach Antrieb und Fahrzeug wird zusätzlich am Endrohr gemessen. Fehlerspeichereinträge zu Abgasnachbehandlung, Lambdasonde oder Partikelfilter, eine leuchtende Motorkontrollleuchte oder auffällige Messwerte führen zu Problemen. Ein entfernter Katalysator oder Partikelfilter ist kein Fall für einen kleinen Hinweis, sondern ein schwerer Verstoß, für den es keine nachträgliche Eintragung gibt.
Innenraum und Sicherheit
Sportsitze, Lenkräder und Gurte sind sicherheitsrelevant. Prüfer schauen auf Nachweise für Sitze und Sitzkonsolen, auf die Befestigung und darauf, ob die Airbag-Kontrollleuchte nach dem Umbau korrekt erlischt. Ein Lenkrad ohne Airbag in einem Fahrzeug, das ab Werk einen hatte, braucht einen passenden Nachweis. Lose Gegenstände wie Feuerlöscher ohne feste Halterung oder ein nicht befestigter Überrollbügel werden ebenfalls angesprochen.
Scheiben und Sicht
Getönte Scheiben sind nur an bestimmten Stellen und nur mit passendem Nachweis zulässig. Folien ohne Prüfzeichen, Blasen in der Folie oder Tönungen an Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben ohne Genehmigung sind häufige Befunde. Details dazu stehen im Beitrag Scheiben tönen.
Wenn eine Änderung nicht eingetragen ist
Stellt der Prüfer eine eintragungspflichtige Änderung ohne Abnahme fest, ist das mehr als ein HU-Mangel. In aller Regel ist dann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Die Plakette gibt es erst wieder, wenn die Abnahme nachgeholt oder der Originalzustand hergestellt ist. Welche Folgen das außerhalb der HU haben kann, beschreibt der Beitrag Erloschene Betriebserlaubnis durch Tuning.
Liegt ein Teilegutachten vor, lässt sich die Änderungsabnahme bei vielen Prüfstellen im selben Termin wie die HU erledigen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung danach und bringen Sie das Gutachten im Original oder als vollständige Kopie mit.
Checkliste vor dem Prüftermin
Gehen Sie diese Punkte einige Tage vor der HU durch. Dann bleibt Zeit, Kleinigkeiten zu beheben oder fehlende Papiere zu besorgen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit allen Eintragungen
- Gutachten, ABE und EG-Genehmigungen für nicht eingetragene Teile
- Abnahmebestätigungen, deren Berichtigung in den Papieren noch aussteht
- Prüfbericht der letzten HU, falls dort Hinweise vermerkt waren
Fahrwerk und Räder
- Fahrzeughöhe im eingetragenen Bereich
- keine Schleifspuren bei vollem Lenkeinschlag
- Reifengröße und Felgen laut Freigabe, Profil und Alter in Ordnung
- Radschrauben und Spurverbreiterungen mit korrektem Anzugsmoment
Licht und Sicht
- Scheinwerfer nach Tieferlegung eingestellt
- alle Leuchten funktionieren, Leuchtmittel genehmigt
- Kennzeichen beleuchtet und nicht verdeckt
- Scheibentönung mit Nachweis, ohne Blasen
Motor und Abgas
- keine Motor- oder Abgaswarnleuchte
- Fehlerspeicher ohne aktuelle Einträge
- Abgasanlage dicht, Halter fest, Endrohre richtig ausgerichtet
- Leistungssteigerung eingetragen, Gutachten dabei
Innenraum
- Airbag-Kontrollleuchte erlischt nach dem Start
- Sitze, Gurte und Lenkrad mit Nachweis und fest montiert
- keine losen schweren Gegenstände
Typische Missverständnisse
„Das war beim letzten Mal kein Problem.“ Jeder Prüfer beurteilt den aktuellen Zustand. Wurde ein Mangel früher übersehen, schützt das nicht vor einer Beanstandung beim nächsten Termin.
„Das Teil hat eine ABE, also ist alles gut.“ Viele ABE enthalten Auflagen, etwa zu bestimmten Fahrzeugtypen, Reifengrößen oder einer Abnahme. Ist eine Auflage nicht erfüllt, reicht die ABE allein nicht aus.
„Ich baue das Teil vor der HU einfach zurück.“ Das ist legal, solange das Fahrzeug danach im Originalzustand ist. Wer das Teil anschließend wieder ohne Abnahme anbaut, fährt aber erneut ohne gültige Betriebserlaubnis. Sinnvoller ist es, die Änderung einmal ordentlich abnehmen zu lassen.
Fazit
Die HU ist für getunte Autos kein Hindernis, sondern eine Bestandsaufnahme. Wer jede Änderung mit Nachweis abnehmen lässt, Einstellungen wie Fahrzeughöhe und Scheinwerfer nach Umbauten kontrolliert und die Unterlagen griffbereit hat, verlässt die Prüfstelle in den meisten Fällen mit Plakette. Die größten Risiken liegen bei nachträglich veränderten Einstellungen und bei Teilen, für die nie eine Abnahme erfolgt ist.
Fragen und Antworten
Muss ich zur Hauptuntersuchung alle Gutachten mitbringen?
Für Änderungen, die bereits in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen, ist das nicht zwingend, aber sinnvoll. Für Teile mit ABE oder EG-Genehmigung, die nicht eingetragen werden, sowie für Änderungen, deren Berichtigung noch aussteht, sollten Sie die Nachweise und Abnahmebestätigungen dabeihaben. So kann der Prüfer den Zustand schnell zuordnen.
Kann ich eine Änderungsabnahme zusammen mit der HU machen lassen?
Bei vielen Prüfstellen ist das möglich, wenn ein passendes Teilegutachten vorliegt und der Prüfer dazu berechtigt ist. Sprechen Sie das bei der Terminvereinbarung an. Die Abnahme ist ein eigener Vorgang mit eigener Bescheinigung, sie wird nur im selben Termin erledigt.
Bekomme ich die Plakette, wenn der Prüfer eine nicht eingetragene Änderung findet?
In aller Regel nicht. Eine eintragungspflichtige Änderung ohne Abnahme bedeutet, dass das Fahrzeug nicht dem genehmigten Zustand entspricht. Sie müssen die Abnahme nachholen oder den Originalzustand herstellen und das Fahrzeug erneut vorführen.
Ist ein Chiptuning bei der HU erkennbar?
Nicht immer auf den ersten Blick. Bei der Abgasuntersuchung wird jedoch das Steuergerät ausgelesen und je nach Fahrzeug auch am Endrohr gemessen. Auffällige Werte, Fehlerspeichereinträge oder abweichende Softwarestände können zu Nachfragen führen. Eine eingetragene Leistungssteigerung mit Gutachten ist dagegen kein Problem.
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Standgeräusch, Fahrgeräusch und die Felder U.1 bis U.3: wie Lautstärke gemessen wird, welche Grenzwerte gelten und welcher Nachweis eine Eintragung nötig macht.