Zulässig ist jede Reifengröße, die für Ihr Fahrzeug nachgewiesen ist. Die Nachweise stehen an vier Stellen: in der Zulassungsbescheinigung Teil I, im CoC-Papier, in Freigaben des Fahrzeugherstellers und im Gutachten oder in der ABE der Felgen. Zusätzlich müssen Lastindex und Geschwindigkeitsindex passen. Wer diese vier Quellen kennt, kann vor dem Reifenkauf selbst prüfen, ob eine Größe erlaubt ist. Grundlagen zu Felgen- und Reifenbezeichnungen erklärt der Bereich Felgen und Reifen.
Die Reifenbezeichnung lesen
Auf der Reifenflanke stehen alle Werte, die Sie für die Prüfung brauchen. Am Beispiel einer gängigen Schreibweise:
| Teil der Bezeichnung | Beispiel | Bedeutung |
|---|---|---|
| Reifenbreite | 225 | Breite in Millimetern |
| Querschnittsverhältnis | 45 | Flankenhöhe in Prozent der Breite |
| Bauart | R | Radialreifen |
| Felgendurchmesser | 17 | Durchmesser in Zoll |
| Lastindex | 94 | Kennzahl für die Tragfähigkeit je Reifen |
| Geschwindigkeitsindex | W | Buchstabe für die zulässige Höchstgeschwindigkeit |
| Zusatzkennung | XL | verstärkte Ausführung |
Die Werte sind Beispiele für die Schreibweise und keine Empfehlung für ein Fahrzeug. Lastindex und Geschwindigkeitsindex sind Kennzahlen, deren Bedeutung in Tabellen der Reifenhersteller und in den Normen nachzulesen ist.
Quelle 1: Zulassungsbescheinigung Teil I
In der Zulassungsbescheinigung Teil I sind Reifengrößen in eigenen Feldern zur Bereifung eingetragen. Dort steht aber oft nur ein Teil der zulässigen Größen, manchmal nur eine einzige je Achse. Das bedeutet nicht, dass andere Größen verboten sind. Es bedeutet nur, dass Sie für weitere Größen einen anderen Nachweis brauchen.
Quelle 2: Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Bei Fahrzeugen mit europäischer Typgenehmigung gibt es die Übereinstimmungsbescheinigung, kurz CoC (Certificate of Conformity). Sie listet häufig alle Rad-Reifen-Kombinationen, die bei der Typgenehmigung geprüft wurden. Das CoC-Papier ist deshalb oft die ergiebigste Quelle. Liegt es Ihnen nicht vor, kann der Fahrzeughersteller oder ein Vertragshändler in der Regel ein Duplikat ausstellen, meist gegen Gebühr.
Quelle 3: Freigaben des Fahrzeugherstellers
Viele Hersteller veröffentlichen ergänzende Freigaben, etwa für Winterreifen oder für Größen, die erst nach der Typgenehmigung freigegeben wurden. Diese Freigaben nennen oft Auflagen, zum Beispiel nur für bestimmte Motorisierungen oder nur mit Schneekettenverbot. Händler und Reifenfachbetriebe haben Zugriff auf diese Listen.
Quelle 4: ABE oder Gutachten der Felge
Fahren Sie Zubehörfelgen, ist deren Nachweis die wichtigste Quelle. ABE und Teilegutachten nennen für jede Felgengröße die Reifengrößen, die auf Ihrem Fahrzeug zulässig sind, oft mit Auflagen zu Radabdeckung oder Freigängigkeit. Eine Reifengröße, die im Felgengutachten nicht vorkommt, ist mit dieser Felge an Ihrem Fahrzeug nicht abgedeckt, auch wenn sie in den Fahrzeugpapieren steht. Wie eine Abnahme mit Gutachten abläuft, beschreibt der Beitrag Felgen eintragen lassen.
Seriennahe Größen auf Serienfelgen ergeben sich aus den Fahrzeugunterlagen. Bei Zubehörfelgen gilt die Kombination aus Felge, Reifen und Fahrzeug, die im Nachweis der Felge steht. Beides gemeinsam zu prüfen, verhindert Überraschungen bei der Abnahme oder der Hauptuntersuchung.
Lastindex und Geschwindigkeitsindex
Lastindex
Der Lastindex gibt an, welche Last ein Reifen beim vorgesehenen Luftdruck tragen darf. Er muss mindestens den Wert erreichen, der für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben ist. Ein höherer Index ist erlaubt. Verstärkte Reifen mit XL-Kennung erreichen ihre höhere Tragfähigkeit nur mit dem passenden, meist höheren Luftdruck. Halten Sie sich an die Luftdruckangaben des Fahrzeug- oder Reifenherstellers.
Geschwindigkeitsindex
Der Geschwindigkeitsindex muss grundsätzlich mindestens der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechen. Für Winterreifen gibt es eine Ausnahme: Ein niedrigerer Index ist zulässig, wenn im Blickfeld des Fahrers ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen angebracht ist und diese eingehalten wird.
| Prüfpunkt | Mindestanforderung | Ausnahme |
|---|---|---|
| Lastindex | mindestens laut Fahrzeugunterlagen | keine |
| Geschwindigkeitsindex | mindestens Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs | Winterreifen mit Hinweis im Blickfeld |
| Wintertauglichkeit bei winterlichen Verhältnissen | Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) | Übergangsregeln für ältere M+S-Reifen sind ausgelaufen |
Abrollumfang und Tacho
Neue Größen sollten den Abrollumfang des Serienrads möglichst treffen. Weicht er zu stark ab, zeigt der Tacho eine andere Geschwindigkeit an als gefahren wird, und Systeme wie ABS und Fahrdynamikregelung arbeiten mit veränderten Raddrehzahlen. In den Freigaben ist das bereits berücksichtigt. Wer außerhalb der Freigaben eine Größe wählt, muss diesen Punkt bei der Abnahme gesondert nachweisen.
Ein typischer Weg beim Wechsel auf größere Felgen ist das sogenannte Plus-Sizing: Der Felgendurchmesser wächst, die Flanke wird flacher, die Breite nimmt zu, sodass der Abrollumfang ähnlich bleibt. Ob eine solche Größe für Ihr Fahrzeug freigegeben ist, steht wieder in den vier Quellen.
Mischbereifung
Manche Fahrzeuge sind ab Werk mit unterschiedlichen Größen an Vorder- und Hinterachse ausgestattet. Mischbereifung ist nur zulässig, wenn sie für Ihr Fahrzeug ausdrücklich freigegeben ist. Bei Allradfahrzeugen sind die Vorgaben oft besonders eng, weil unterschiedliche Abrollumfänge den Antriebsstrang belasten können. Achten Sie außerdem darauf, dass auf einer Achse gleiche Reifen montiert sind.
Größere Bremsen und Reifengrößen
Wer eine größere Bremsanlage nachrüstet, schränkt oft die Auswahl an Felgen ein, weil kleinere Durchmesser nicht mehr über die Bremssättel passen. Das wirkt sich auch auf Winterräder aus. Was dabei zu beachten ist, beschreibt der Beitrag Bremsen-Upgrade.
Wenn die Wunschgröße in keiner Liste steht
Manchmal ist eine Größe technisch naheliegend, aber in keiner der vier Quellen für Ihr Fahrzeug aufgeführt. Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Einige Reifenhersteller stellen für bestimmte Fahrzeug-Reifen-Kombinationen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sie bestätigt, dass der Reifen aus Sicht des Herstellers für das Fahrzeug geeignet ist. Ob das allein genügt oder ob zusätzlich eine Abnahme nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie bei einer Prüforganisation nach, bevor Sie Reifen kaufen.
Die zweite Möglichkeit ist eine Begutachtung durch einen Sachverständigen, der Freigängigkeit, Tragfähigkeit, Abrollumfang und Radabdeckung am Fahrzeug prüft. Dieser Weg ist aufwendiger und nicht immer erfolgreich, etwa wenn der Abrollumfang zu stark abweicht oder der Reifen beim Einfedern streift.
Ganzjahresreifen und Winterpflicht
Ganzjahresreifen müssen dieselben Anforderungen an Größe und Indizes erfüllen wie Sommer- oder Winterreifen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Erfüllt wird sie nur von Reifen mit dem Alpine-Symbol, also dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Viele Ganzjahresreifen tragen dieses Symbol, aber nicht alle. Achten Sie beim Kauf darauf, wenn Sie ganzjährig auf einem Satz fahren wollen. Die Ausnahme beim Geschwindigkeitsindex gilt für Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind; ob sie für Ihren Ganzjahresreifen in Frage kommt, sollten Sie vor dem Anbringen des Hinweisaufklebers klären.
In fünf Schritten zur richtigen Größe
- Zulassungsbescheinigung Teil I prüfen: Steht die Wunschgröße schon drin?
- CoC-Papier prüfen: Hier stehen meist weitere Kombinationen.
- Herstellerfreigabe anfragen: beim Händler oder Reifenfachbetrieb.
- Felgengutachten prüfen: bei Zubehörfelgen immer maßgeblich.
- Indizes und Auflagen kontrollieren: Lastindex, Geschwindigkeitsindex, Radabdeckung, Schneeketten.
Findet sich die Größe in keiner Quelle, ist sie für Ihr Fahrzeug nicht ohne Weiteres zulässig. Dann hilft nur eine Begutachtung durch einen Sachverständigen, die aber nicht in jedem Fall erfolgreich ist.
Häufige Missverständnisse
- „Die Größe passt auf die Felge, also ist sie erlaubt.“ Passend montierbar heißt nicht zulässig. Maßgeblich sind die Freigaben für das Fahrzeug.
- „Der Reifenhändler hat montiert, also ist alles in Ordnung.“ Die Verantwortung für den vorschriftsmäßigen Zustand liegt beim Halter und Fahrer.
- „Ein Herstellerkürzel ist Pflicht.“ Herstellerkennungen sind in der Regel Empfehlungen, keine rechtliche Voraussetzung. Ob ein Fahrzeughersteller sie für einen Garantiefall voraussetzt, regeln seine Bedingungen.
Fragen und Antworten
Darf ich eine Reifengröße fahren, die nicht in meinen Fahrzeugpapieren steht?
Ja, wenn sie anders nachgewiesen ist: im CoC-Papier, in einer Freigabe des Fahrzeugherstellers oder im Gutachten beziehungsweise in der ABE der Felgen. Ist die Größe nirgends für Ihr Fahrzeug freigegeben, bleibt nur eine Abnahme durch einen Sachverständigen. Ohne Nachweis entspricht das Fahrzeug nicht seiner Betriebserlaubnis.
Darf der Lastindex niedriger sein als in den Papieren?
Nein. Der Lastindex muss mindestens die Tragfähigkeit erreichen, die für das Fahrzeug vorgeschrieben ist. Ein höherer Lastindex ist zulässig. Die Angaben in den Papieren oder in der Herstellerfreigabe sind der Maßstab.
Darf ein Winterreifen langsamer zugelassen sein als mein Auto fährt?
Für Winterreifen erlaubt die StVZO einen Geschwindigkeitsindex unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Dann muss im Blickfeld des Fahrers ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen angebracht sein, und diese Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden.
Was bedeuten Kennungen wie XL oder Herstellerkürzel auf dem Reifen?
XL oder Reinforced kennzeichnet eine verstärkte Ausführung mit höherer Tragfähigkeit bei entsprechendem Luftdruck. Herstellerkürzel zeigen, dass ein Reifen in Abstimmung mit einem Fahrzeughersteller entwickelt wurde. Sie sind eine Empfehlung für das Fahrverhalten, aber in der Regel keine Voraussetzung für die Zulässigkeit.
Weiterlesen
- Felgen und Reifen
Größere Felgen, breitere Reifen, Spurverbreiterungen: welche Angaben passen müssen, wo die Freigaben stehen und wann eine Eintragung nötig ist.
- Felgen eintragen
Ob neue Felgen eingetragen werden müssen, entscheidet der Nachweis. Hier stehen Ablauf, nötige Unterlagen, typische Auflagen und die Faktoren, die die Kosten bestimmen.
- Bremsen-Upgrade
Größere Scheiben, Mehrkolbensättel, Sportbeläge oder nur frische Bremsflüssigkeit: welches Upgrade zu Ihrem Einsatz passt, welche Nachweise nötig sind und welche Felgen danach noch passen.