Für viele Tuning-Fans beginnt der Spaß mit dem Klang. Ein kerniger Auspuff verändert den Charakter eines Autos stärker als manche Mehrleistung. Gleichzeitig ist kaum ein Umbau so oft Thema bei Verkehrskontrollen wie die Abgasanlage. Die Regeln sind klar, wenn man weiß, worauf es ankommt.
Aufbau einer Abgasanlage
Die Abgasanlage führt die Abgase vom Motor ab, reinigt sie und dämpft den Schall. Bei einem modernen Pkw besteht sie meist aus diesen Teilen:
- Abgaskrümmer: sammelt die Abgase der einzelnen Zylinder, bei Turbomotoren mit dem Turbolader verbunden.
- Katalysator: wandelt Schadstoffe um. Benziner haben Dreiwegekatalysatoren, Diesel Oxidationskatalysatoren und SCR-Systeme.
- Partikelfilter: filtert Ruß aus dem Abgas, beim Diesel seit vielen Jahren Standard, bei neueren Benzinern als Ottopartikelfilter verbreitet.
- Mittelschalldämpfer und Endschalldämpfer: reduzieren das Geräusch, formen aber auch den Klang.
- Endrohre: der sichtbare Teil, oft rein optisch.
Je nach Fahrzeug kommen Klappen dazu, die das Abgas in bestimmten Betriebszuständen durch einen weniger gedämpften Weg leiten.
Was ein Sportauspuff verändert
Ein Sportauspuff hat in der Regel weniger oder anders aufgebaute Dämpfungskammern und größere Rohrquerschnitte. Das Ergebnis ist ein volleres, lauteres Geräusch. Die Leistung steigt dadurch bei Serienmotoren meist nur wenig. Ein spürbarer Effekt entsteht eher, wenn der gesamte Abgasweg einschließlich Downpipe und Katalysator auf mehr Durchfluss ausgelegt und die Motorsoftware angepasst wird. Das ist dann eine Leistungssteigerung mit allen Folgen, siehe Leistungssteigerung.
| Umbau | Ziel | Typischer Nachweis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Endschalldämpfer | Klang, Optik | EG-Genehmigung oder ABE | Auflagen und Geräuschwerte beachten |
| Komplettanlage ab Kat | Klang, etwas Durchfluss | EG-Genehmigung oder Teilegutachten | oft mit Eintragung neuer Geräuschwerte |
| Sportkatalysator, Downpipe | Durchfluss, Leistung | Teilegutachten mit Abgasnachweis | meist nur mit angepasster Software sinnvoll |
| Klappensteuerung | Klang wählbar | Gutachten der Anlage | nur genehmigte Betriebsarten |
Geräuschgrenzwerte
Jedes Fahrzeug hat bei der Typgenehmigung Geräuschwerte erhalten. Sie stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I: das Standgeräusch in dB(A) mit der Drehzahl, bei der es gemessen wurde, und das Fahrgeräusch. Bei einer Kontrolle kann die Polizei das Standgeräusch nachmessen und mit dem eingetragenen Wert vergleichen.
Eine nachgerüstete Anlage mit EG-Genehmigung oder ABE ist so geprüft, dass das Fahrzeug die zulässigen Werte einhält, solange die Auflagen erfüllt sind. Anlagen mit Teilegutachten bringen oft eigene Geräuschwerte mit, die nach der Abnahme in die Papiere eingetragen werden. Die europäischen Geräuschvorschriften wurden in den vergangenen Jahren verschärft und beziehen inzwischen mehr Betriebszustände ein als früher. Für Klappenauspuffanlagen ist das besonders relevant.
Eine Abgasanlage, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, lässt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen (§ 19 StVZO). Das gilt auch für das nachträgliche Ausräumen von Schalldämpfern und für Klappensteuerungen, die außerhalb der genehmigten Betriebsarten arbeiten.
Katalysator und Partikelfilter
Katalysator und Partikelfilter sind Teil der Abgasreinigung, auf der die Abgasnorm des Fahrzeugs beruht. Wer sie entfernt oder durch leere Gehäuse ersetzt, verschlechtert das Abgasverhalten. Das Fahrzeug verliert seine Betriebserlaubnis, fällt bei der Abgasuntersuchung auf und kann nicht legal betrieben werden. Ersatzkatalysatoren und Sportkatalysatoren brauchen eine eigene Genehmigung oder ein Gutachten für das Fahrzeug.
Software oder Bauteile, die Partikelfilter, Katalysatorüberwachung oder Abgasrückführung ausschalten, sind im Straßenverkehr unzulässig. Das gilt auch dann, wenn ein Anbieter sie als „Offroad“ oder „Export“ bezeichnet.
Worauf Sie beim Kauf achten
- Nachweis prüfen: EG-Genehmigungsnummer, ABE oder Teilegutachten muss für Ihr Fahrzeug, Ihren Motor und Ihre Ausstattung gelten.
- Auflagen lesen: Manche Anlagen sind nur mit bestimmten Heckschürzen, Anhängerkupplungen oder Motorvarianten freigegeben.
- Geräuschwerte vergleichen: Bringt die Anlage neue Werte mit, müssen sie eingetragen werden.
- Material und Passform: Edelstahlanlagen halten meist länger als einfache Stahlanlagen; sauber passende Halter verhindern Dröhnen und Risse.
- Abnahme einplanen: Mit Gutachten geht es zur Prüfstelle, danach gegebenenfalls zur Zulassungsstelle.
Drei verbreitete Irrtümer
„Ein lauter Auspuff bringt automatisch mehr Leistung.“ Lautstärke und Leistung hängen kaum zusammen. Ein Teil der Schalldämpfung lässt sich ohne Verlust ersetzen, mehr Durchfluss bringt aber nur dann etwas, wenn der Motor ihn nutzen kann.
„Mit ABE darf ich alles fahren.“ Die ABE gilt nur für die genannten Fahrzeuge und nur mit den genannten Auflagen. Ein Endschalldämpfer, der für eine andere Motorvariante freigegeben ist, hilft im Zweifel nicht.
„Die Polizei misst sowieso nicht nach.“ Gerade an bekannten Treffpunkten und auf beliebten Strecken wird regelmäßig kontrolliert. Wer dann ohne Nachweis oder mit ausgeräumtem Schalldämpfer unterwegs ist, riskiert die Untersagung der Weiterfahrt.
Abgasanlage und Hauptuntersuchung
Bei der Hauptuntersuchung wird die Abgasanlage auf Dichtheit, Befestigung und Zustand geprüft, die Abgasuntersuchung kontrolliert die Funktion der Abgasreinigung. Nachgerüstete Anlagen brauchen den passenden Nachweis im Fahrzeug. Undichte Flansche, gerissene Halter und durchgerostete Schalldämpfer gehören zu den häufigen Mängeln. Wer auf Edelstahl setzt und die Halter regelmäßig kontrolliert, erspart sich hier Ärger.
Klang im Alltag
Was auf der Probefahrt begeistert, kann auf langen Autobahnfahrten nerven. Viele Anlagen dröhnen in bestimmten Drehzahlbereichen. Wer häufig lange Strecken fährt, sollte auf Klangbeispiele unter realen Bedingungen achten oder eine Anlage mit genehmigter Klappensteuerung wählen, die im Alltag leiser arbeitet. Und auch ein legal eingetragener Sportauspuff ist kein Freibrief: Unnötiger Lärm durch Hochdrehen im Stand ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung verboten.
Wie die Abnahme im Detail abläuft und welcher Nachweis welchen Weg auslöst, steht unter Tuning eintragen lassen.
Vertiefung: Abgasanlage
- Lautstärke und Eintragung
Standgeräusch, Fahrgeräusch und die Felder U.1 bis U.3: wie Lautstärke gemessen wird, welche Grenzwerte gelten und welcher Nachweis eine Eintragung nötig macht.
- Klappenauspuff
Klappe per Fernbedienung, per Fahrmodus oder dauerhaft offen: welche Steuerung die Genehmigung abdeckt, wie die Abnahme läuft und wo der Ärger mit der Betriebserlaubnis beginnt.
Fragen und Antworten
Bringt ein Sportauspuff mehr Leistung?
Ein Endschalldämpfer allein bringt bei modernen Serienmotoren meist kaum messbare Mehrleistung. Mehr Durchfluss im gesamten Abgasstrang kann bei aufgeladenen Motoren zusammen mit angepasster Software etwas bewirken. Wer vor allem einen anderen Klang möchte, ist mit einem genehmigten Endschalldämpfer gut bedient.
Wie laut darf ein Auto sein?
Für jedes Fahrzeug sind Geräuschwerte festgelegt, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen: das Standgeräusch mit der zugehörigen Drehzahl und das Fahrgeräusch. Eine nachgerüstete Anlage muss diese Werte einhalten oder mit ihrem eigenen Nachweis neue Werte mitbringen, die dann eingetragen werden.
Darf ich die Klappe meines Auspuffs dauerhaft öffnen?
Nur, wenn diese Betriebsart vom Hersteller oder vom Gutachten der Anlage abgedeckt ist. Eine Klappensteuerung, die nachträglich so verändert wird, dass das Fahrzeug lauter ist als genehmigt, verschlechtert das Geräuschverhalten. Dann kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
