04 / Felgen und Reifen

Felgen eintragen lassen: ABE, Gutachten und Kosten

Ob neue Felgen eingetragen werden müssen, entscheidet der Nachweis. Hier stehen Ablauf, nötige Unterlagen, typische Auflagen und die Faktoren, die die Kosten bestimmen.

Ob Sie Felgen eintragen lassen müssen, hängt vom Nachweis ab, der zur Felge gehört. Mit ABE oder Genehmigung für Ihr Fahrzeug reicht es meist, die Auflagen einzuhalten und den Nachweis mitzuführen. Mit Teilegutachten folgt nach dem Montieren eine Änderungsabnahme bei einer Prüforganisation. Die Kosten richten sich nach dem Prüfaufwand und danach, ob die Zulassungsstelle die Papiere berichtigen muss. Grundlagen zu Felgengrößen, Einpresstiefe und Lochkreis stehen im Bereich Felgen und Reifen.

Welcher Nachweis welchen Weg auslöst

Nachweis an der Felge Woran Sie ihn erkennen Was zu tun ist
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) KBA-Nummer auf der Felge und im Dokument Auflagen prüfen, ABE mitführen, Abnahme nur, wenn die ABE sie verlangt
Genehmigung nach UN-Regelung 124 Genehmigungszeichen auf der Felge Fahrzeug- und Größenzuordnung prüfen, Auflagen einhalten
Teilegutachten Gutachten mit Fahrzeugliste und Auflagen Räder montieren, Änderungsabnahme durchführen
kein passender Nachweis Felge nicht für Ihr Fahrzeug gelistet Einzelabnahme nötig oder Felge nicht verwendbar

Die Unterschiede zwischen diesen Nachweisen erklärt der Beitrag ABE, Teilegutachten, EG-Typgenehmigung ausführlich. Für Felgen gilt dabei eine Besonderheit: Der Nachweis bezieht sich fast immer auf eine Kombination aus Felge, Reifengröße und Fahrzeug. Eine Felge kann für Ihr Auto freigegeben sein, aber nur mit bestimmten Reifen.

Die Auflagen richtig lesen

Gutachten und ABEs für Felgen enthalten oft eine ganze Reihe von Auflagen, meist als Kürzel, die im Dokument erklärt sind. Typische Inhalte:

  • zulässige Reifengrößen je Felgengröße und Fahrzeugvariante,
  • Radbefestigung: Art, Länge und Bundform der Radschrauben, Anzugsmoment,
  • Zentrierringe, wenn die Mittenbohrung der Felge größer ist als die Nabe,
  • Radabdeckung: ob die Kotflügel ausreichend abdecken oder bearbeitet werden müssen,
  • Freigängigkeit: etwa Hinweise zu Schneeketten, Bremsanlage oder Fahrwerksteilen,
  • Ausschlüsse: bestimmte Motorisierungen, Bremsanlagen, Fahrwerke oder Allradversionen.

Liegt die Felge im Gutachten nur für Fahrzeuge mit einer bestimmten Serienbremse, kann eine größere Bremsanlage den Freigang verhindern. Fahrwerksänderungen beeinflussen die Radabdeckung. Prüfen Sie deshalb immer, ob alle Umbauten am Fahrzeug zueinander passen.

Ablauf einer Felgenabnahme

  1. Unterlagen prüfen: Steht Ihr Fahrzeug im Gutachten, passt die geplante Reifengröße, sind alle Auflagen erfüllbar?
  2. Räder montieren lassen: mit den vorgeschriebenen Schrauben oder Muttern, Zentrierringen und dem richtigen Anzugsmoment.
  3. Reifendruckkontrolle beachten: Fahrzeuge mit ab Werk verbautem Reifendruckkontrollsystem brauchen ein funktionierendes System auch mit den neuen Rädern.
  4. Termin bei einer Prüforganisation: TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder eine andere Überwachungsorganisation nimmt die Änderung ab.
  5. Prüfung am Fahrzeug: Der Prüfer kontrolliert Felgen- und Reifenbezeichnung, Befestigung, Radabdeckung und Freigängigkeit, oft bei vollem Lenkeinschlag und eingefedertem Fahrwerk.
  6. Abnahmebestätigung: Sie erhalten eine Bescheinigung über die Änderungsabnahme. Dort steht auch, ob die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen.
  7. Zulassungsstelle, falls nötig: Muss die Zulassungsbescheinigung berichtigt werden, legen Sie die Bestätigung dort vor.

Mitbringen zum Termin

  • Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • Teilegutachten oder ABE der Felge,
  • gegebenenfalls Reifenfreigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers,
  • Nachweise zu weiteren Umbauten, etwa Fahrwerk oder Spurverbreiterungen,
  • bei Bedarf ein Nachweis zur Achsvermessung, wenn das Gutachten des Fahrwerks sie verlangt.

Wovon die Kosten abhängen

Für eine Felgenabnahme gibt es keinen bundesweit einheitlichen Endpreis. Die Gebühren der Prüforganisationen unterscheiden sich, und der Aufwand hängt vom Einzelfall ab. Diese Faktoren bestimmen, was Sie am Ende zahlen:

Kostenfaktor Einfluss
Art des Nachweises ABE ohne Abnahmepflicht spart die Abnahme ganz
Umfang der Prüfung einfache Kombination oder mehrere Umbauten auf einmal
weitere Änderungen Fahrwerk, Spurplatten oder Karosseriearbeiten erhöhen den Aufwand
Berichtigung der Papiere Gebühr der Zulassungsstelle, wenn eine Berichtigung nötig ist
Nacharbeit Bördeln oder Anpassen der Radläufe, falls verlangt
Montage Reifenmontage, Wuchten, Sensoren des Reifendruckkontrollsystems

Ein praktischer Tipp: Lassen Sie mehrere zusammengehörige Änderungen in einem Termin abnehmen, etwa Felgen und Tieferlegung. Das spart meist Wege und ist für den Prüfer übersichtlicher, weil er die Kombination ohnehin gemeinsam beurteilen muss. Fragen Sie die Prüfstelle vorab nach den aktuellen Gebühren.

Wann eine Abnahme scheitert

Die häufigsten Gründe, warum ein Prüfer eine Abnahme nicht bestätigt:

  • Das Fahrzeug steht nicht im Gutachten, etwa wegen einer anderen Motor- oder Allradvariante.
  • Die montierte Reifengröße ist für diese Felge am Fahrzeug nicht vorgesehen.
  • Die Räder sind nicht ausreichend abgedeckt.
  • Der Reifen streift bei Lenkeinschlag oder Einfederung an Karosserie oder Fahrwerk.
  • Falsche Radschrauben, fehlende Zentrierringe oder ein abweichendes Anzugsmoment.
  • Das Gutachten verlangt eine Auflage, die nicht erfüllt ist, etwa einen Kotflügelumbau.

Wer vorher prüft, ob die geplante Reifengröße passt, spart sich einen zweiten Termin. Wie Sie die Freigaben in Fahrzeugpapieren und Herstellerunterlagen finden, steht im Beitrag Reifenfreigabe prüfen.

Gebrauchte Felgen ohne Unterlagen

Wer Felgen gebraucht kauft, bekommt oft nur die Räder, aber kein Gutachten und keine ABE. Das ist meist lösbar. Die Felgenhersteller stellen die Nachweise zu ihren Modellen in der Regel zum Herunterladen bereit oder schicken sie auf Anfrage. Dafür brauchen Sie die Angaben, die auf der Felge eingeprägt sind: Hersteller, Modell oder Typbezeichnung, Größe, Einpresstiefe und gegebenenfalls die KBA-Nummer.

Achten Sie darauf, dass der Nachweis genau zur Felge passt. Hersteller führen ein Modell oft in mehreren Ausführungen mit unterschiedlichen Lochkreisen und Einpresstiefen, und für jede Ausführung gilt eine eigene Fahrzeugliste. Prüfen Sie außerdem den Zustand: Felgen mit Rissen, Verformungen, Schweißstellen oder starker Korrosion an der Anlagefläche gehören nicht mehr ans Auto, auch wenn die Papiere passen.

Was nach der Abnahme in den Papieren steht

Nicht jede Felgenabnahme führt zu einem neuen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung. Ob eine Berichtigung nötig ist, entscheidet der Prüfer und vermerkt es auf der Abnahmebestätigung. Ist keine Berichtigung verlangt, führen Sie die Bestätigung zusammen mit dem Gutachten im Fahrzeug mit. Ist eine Berichtigung verlangt, trägt die Zulassungsstelle die Änderung ein, und Sie führen danach die berichtigte Zulassungsbescheinigung mit. Heben Sie Gutachten und Bestätigung trotzdem auf. Sie helfen bei der nächsten Hauptuntersuchung, beim Verkauf des Fahrzeugs und wenn später weitere Umbauten dazukommen.

Sonderfälle

Winterräder auf Stahl- oder Alufelgen

Auch Winterräder unterliegen den Regeln. Stahlfelgen in Seriengröße, die der Hersteller für das Fahrzeug freigibt, sind meist unproblematisch. Bei Zubehör-Alufelgen für den Winter gilt dasselbe wie im Sommer: ABE oder Gutachten mit passender Reifengröße.

Felgen mit Spurverbreiterungen

Spurplatten verändern die Lage des Rades wie eine geringere Einpresstiefe. Ob die Kombination zulässig ist, müssen beide Nachweise zusammen ergeben. Mehr dazu im Beitrag zu Spurverbreiterungen.

Importierte Felgen ohne deutsche Unterlagen

Felgen ohne ABE, ohne Genehmigung und ohne Teilegutachten für Ihr Fahrzeug lassen sich nur über eine Einzelabnahme legalisieren. Dafür sind in der Regel Festigkeitsnachweise nötig, die für Privatpersonen schwer zu beschaffen sind. In der Praxis lohnt sich das selten.

Checkliste vor dem Felgenkauf

  • Fahrzeug mit genauer Variante im Nachweis gefunden.
  • Geplante Reifengröße für diese Felge am Fahrzeug zugelassen.
  • Auflagen zu Schrauben, Zentrierringen und Radabdeckung erfüllbar.
  • Passt zu Bremsanlage, Fahrwerk und weiteren Umbauten.
  • Reifendruckkontrollsystem berücksichtigt.
  • Abnahmetermin und Gebühren vorab erfragt.

Eine Übersicht über alle Wege zur Eintragung von Umbauten bietet der Bereich TÜV und Eintragung.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich Felgen mit ABE eintragen lassen?

In der Regel nicht. Felgen mit ABE für Ihr Fahrzeug dürfen ohne Abnahme gefahren werden, solange Sie alle Auflagen einhalten. Manche ABEs verlangen für bestimmte Kombinationen trotzdem eine Abnahme, etwa bei bestimmten Reifengrößen oder Fahrzeugvarianten. Lesen Sie deshalb die Auflagen vollständig, nicht nur die Fahrzeugliste.

Was passiert, wenn ich Felgen mit Teilegutachten nicht abnehmen lasse?

Ohne Abnahme ist der Umbau nicht durch das Gutachten gedeckt. Das Fahrzeug entspricht dann nicht seiner Betriebserlaubnis, die erlöschen kann, wenn eine Gefährdung zu erwarten ist. Das kann bei Kontrollen, bei der Hauptuntersuchung und im Schadensfall mit der Versicherung Probleme bringen.

Brauche ich neue Radschrauben für Alufelgen?

Häufig ja. Alufelgen haben oft eine andere Materialstärke und einen anderen Sitz als Stahlfelgen. Das Gutachten oder die ABE nennt die passenden Radschrauben oder Radmuttern mit Bundform und Länge. Falsche Schrauben können zu wenig Gewindeeingriff haben oder nicht richtig anliegen.

Wie lange dauert eine Felgenabnahme?

Wenn die Räder montiert sind und alle Unterlagen vorliegen, ist die Abnahme meist ein überschaubarer Termin. Länger wird es, wenn der Prüfer Freigängigkeit bei vollem Lenkeinschlag und eingefedertem Fahrwerk genauer prüfen muss oder Unterlagen fehlen.