05 / TÜV und Eintragung

Scheiben tönen: Was ist in Deutschland erlaubt?

Welche Scheiben Sie tönen dürfen, woran Sie eine zulässige Folie erkennen, warum Front- und vordere Seitenscheiben besonders geregelt sind und was bei Kontrolle und Hauptuntersuchung zählt.

In Deutschland dürfen Sie die Scheiben hinter dem Fahrer tönen, also die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe, wenn Sie eine Tönungsfolie mit ABE oder Genehmigung verwenden und deren Auflagen einhalten. Dazu gehört in der Regel, dass das Fahrzeug zwei Außenspiegel hat. Frontscheibe und vordere Seitenscheiben sind für die Sicht des Fahrers vorgeschrieben und lassen sich nachträglich praktisch nicht legal tönen. Wie Nachweise und Abnahmen grundsätzlich funktionieren, erklärt der Bereich TÜV und Eintragung.

Welche Scheiben Sie tönen dürfen

Scheibe Nachträglich tönen Hinweis
Frontscheibe nein höchstens ein genehmigter Blendschutzstreifen außerhalb des Sichtfelds
vordere Seitenscheiben (Fahrer, Beifahrer) nein, praktisch nicht Mindestlichtdurchlässigkeit für die Sicht des Fahrers
hintere Seitenscheiben ja, mit ABE-Folie Auflagen der ABE beachten
Heckscheibe ja, mit ABE-Folie zwei Außenspiegel nötig, Heizdraht beachten
Glasdach, Schiebedach häufig möglich nur, wenn die ABE der Folie das abdeckt

Rechtlicher Rahmen ist § 40 StVZO zu Scheiben und Sicht. Er verlangt, dass Scheiben aus Sicherheitsglas bestehen und die Sicht nicht verzerren. Für die Scheiben, die der Fahrer zum Sehen braucht, gelten außerdem Mindestwerte für die Lichtdurchlässigkeit aus den Genehmigungsvorschriften für Sicherheitsglas. Tönungsfolien, die diese Werte unterschreiten, sind dort nicht zulässig.

Warum gerade die vorderen Scheiben

Frontscheibe und vordere Seitenscheiben liegen im Sichtfeld des Fahrers. Er braucht sie, um nach vorne und zur Seite zu sehen, in Außenspiegel zu blicken und andere Verkehrsteilnehmer bei Dämmerung und Dunkelheit zu erkennen. Schon eine leichte zusätzliche Tönung verringert die Lichtdurchlässigkeit merklich, weil sich die Werte von Serienglas und Folie multiplizieren. Werkseitig getönte Verglasung ist so ausgelegt, dass sie die Vorgaben bereits einhält. Eine zusätzliche Folie würde die Grenze in der Regel unterschreiten.

Getönte vordere Seitenscheiben sind ein häufiger Beanstandungsgrund bei Verkehrskontrollen und Hauptuntersuchungen. Je nach Fall kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen, bis die Folie entfernt ist. Zudem kann die Betriebserlaubnis betroffen sein, weil die Sicht des Fahrers eingeschränkt wird.

Woran Sie eine zulässige Folie erkennen

Eine Tönungsfolie für den Straßenverkehr in Deutschland hat in der Regel eine ABE des Kraftfahrt-Bundesamts oder eine entsprechende Genehmigung. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Kennzeichnung auf der Folie: Das Prüfzeichen muss nach dem Aufbringen auf jeder Scheibe lesbar sein, meist in einer Ecke.
  • ABE-Dokument: Es nennt die zulässigen Scheiben und die Auflagen.
  • Auflagen: etwa zwei Außenspiegel, keine Anwendung auf bestimmten Scheiben, fachgerechte Verarbeitung.
  • Folientyp: Die ABE gilt nur für die genannte Folie, nicht für ähnliche Produkte desselben Herstellers.

Folien ohne Kennzeichnung oder aus dem Ausland ohne deutsche Genehmigung sind für den Straßenverkehr problematisch, auch wenn sie optisch identisch aussehen.

Was eine Tönung bringt und was nicht

Tönungsfolien werden vor allem aus drei Gründen verbaut: Sichtschutz für Insassen und Ladung, weniger Blendung und Wärme im Fond sowie die Optik. Viele Folien filtern zusätzlich einen großen Teil der UV-Strahlung, was Innenraum und Mitfahrer schützt. Wie stark eine Folie Wärme abhält, hängt von ihrer Bauart ab. Metallisierte und keramische Folien weisen Wärme oft besser ab als rein eingefärbte. Metallisierte Folien können allerdings den Empfang von Funk, Navigation oder Mautgeräten beeinflussen.

Den Nachteilen sollten Sie sich ebenfalls bewusst sein. Beim Rückwärtsfahren und Rangieren im Dunkeln sieht der Fahrer durch eine dunkle Heckscheibe deutlich weniger. Deshalb verlangen die Vorschriften in der Regel zwei Außenspiegel, wenn die Sicht nach hinten durch die Heckscheibe eingeschränkt ist. Eine Rückfahrkamera ersetzt diese Spiegel nicht, kann aber beim Rangieren helfen.

Worauf Sie beim Kauf achten

  • Tönungsgrad: Er bestimmt, wie viel Licht durchkommt. Ein sehr dunkler Grad erschwert das Rangieren bei Nacht.
  • Folientyp: eingefärbt, metallisiert oder keramisch, jeweils mit eigenen Stärken.
  • Kratzfeste Beschichtung: schützt vor Schäden beim Öffnen und Schließen der Seitenscheiben.
  • ABE für genau diese Folie: nicht nur für die Produktfamilie.
  • Garantie des Herstellers: etwa gegen Verfärben oder Ablösen.

Selbst tönen oder Fachbetrieb?

Tönungsfolien gibt es als Rollenware und als vorgeschnittene Sätze. Selbst aufbringen ist möglich, verlangt aber Übung: Staub, Blasen und Falten fallen sofort auf und können bei der Hauptuntersuchung zu Beanstandungen führen. Bei gewölbten Heckscheiben muss die Folie meist mit Wärme angeformt werden. Manche ABEs verlangen eine Bestätigung über die fachgerechte Verarbeitung durch einen Betrieb.

Kriterium Selbst tönen Fachbetrieb
Kosten niedriger höher
Ergebnis abhängig von Übung in der Regel sauber
Gewölbte Heckscheibe schwierig Routine
Heizdrähte Risiko von Beschädigung Erfahrung mit Schutz der Heizdrähte
Nachweis ABE mitführen ABE plus gegebenenfalls Verarbeitungsbestätigung

Nachträglich getönte Scheiben bei Kontrolle und HU

Bei der Hauptuntersuchung gehören Scheiben zu den Prüfpunkten. Der Prüfer kontrolliert:

  1. ob im Sichtbereich unzulässige Tönungen vorhanden sind,
  2. ob die Folie gekennzeichnet ist und zur ABE passt,
  3. ob die Folie Blasen, Risse, Ablösungen oder Kratzer hat,
  4. ob die Auflagen erfüllt sind, etwa die beiden Außenspiegel.

Weitere typische Mängel an getunten Fahrzeugen und wie Sie sie vermeiden, beschreibt der Beitrag Tuning und Hauptuntersuchung.

Alternativen zur Folie

  • Werkseitig getönte Verglasung: bei vielen Neufahrzeugen als Option erhältlich, ab Werk genehmigt.
  • Getönte Ersatzscheiben: für hintere Scheiben mit passender Genehmigung, aufwendiger als eine Folie.
  • Sonnenschutzrollos oder Blenden: für hintere Seitenscheiben, sofern sie die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen und die Fahrzeugsicherheit nicht leidet.

Gebrauchtwagen mit getönten Scheiben

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens mit getönten Scheiben lohnt ein genauer Blick. Prüfen Sie, ob auf jeder getönten Scheibe die Kennzeichnung der Folie lesbar ist und ob der Verkäufer die ABE übergeben kann. Fehlt die ABE, hilft oft der Folienhersteller anhand der Kennzeichnung weiter. Sind auch die vorderen Seitenscheiben foliert, sollten Sie die Folie dort entfernen lassen, bevor Sie das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen. Werkseitig getönte Scheiben erkennen Sie daran, dass die Tönung im Glas liegt und die Kennzeichnung des Scheibenherstellers trägt, nicht an einer aufgeklebten Folie.

Tönung entfernen

Eine Folie lässt sich mit Wärme und Geduld wieder abziehen. Kleberreste entfernen Sie mit geeigneten Reinigern. Vorsicht an der Heckscheibe: Die Heizdrähte können beschädigt werden, wenn mit Klingen oder zu viel Kraft gearbeitet wird. Wer unsicher ist, überlässt das Entfernen einem Fachbetrieb.

Kurz zusammengefasst

  • Hinten ja, vorne nein: Folien mit ABE sind für Scheiben hinter dem Fahrer gedacht.
  • Kennzeichnung und ABE sind Pflicht, Auflagen gehören dazu.
  • Zwei Außenspiegel sind bei getönter Heckscheibe in der Regel Voraussetzung.
  • Saubere Verarbeitung ist kein Schönheitsthema, sondern ein Prüfpunkt.

Wer sein Fahrzeug zusätzlich optisch verändern will, findet Vergleich und Regeln zur Folierung der Karosserie im Beitrag Autofolierung statt Lackierung.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Darf ich die vorderen Seitenscheiben tönen?

Nachträglich praktisch nicht. Frontscheibe und vordere Seitenscheiben müssen eine Mindestlichtdurchlässigkeit haben, damit der Fahrer gut sieht. Zubehör-Tönungsfolien mit ABE sind in der Regel nur für Scheiben hinter dem Fahrer vorgesehen. Werkseitig leicht getönte Verglasung ist davon nicht betroffen, sie ist Teil der Fahrzeuggenehmigung.

Muss ich getönte Scheiben eintragen lassen?

Bei Folien mit ABE in der Regel nicht, solange alle Auflagen eingehalten sind. Die ABE oder ein Auszug davon wird mitgeführt, die Folie trägt eine Kennzeichnung. Manche ABEs verlangen eine Bestätigung über die fachgerechte Verarbeitung. Lesen Sie die Auflagen vollständig.

Ist eine Blendschutzfolie oben an der Frontscheibe erlaubt?

Ein schmaler Blendschutzstreifen am oberen Rand der Frontscheibe kann zulässig sein, wenn er außerhalb des vorgeschriebenen Sichtfelds liegt und eine Genehmigung hat. Wie breit er sein darf, hängt vom Fahrzeug und den Sichtfeldvorgaben ab. Im Zweifel fragen Sie vor dem Anbringen eine Prüforganisation.

Wird die Tönung bei der Hauptuntersuchung geprüft?

Ja, Scheiben gehören zu den Prüfpunkten. Der Prüfer achtet auf unzulässige Tönungen im Sichtbereich, auf Beschädigungen, Blasen und Ablösungen der Folie sowie auf die Kennzeichnung. Eine schlecht verarbeitete oder beschädigte Folie kann beanstandet werden, auch wenn sie eine ABE hat.